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Neue Bestimmungen für Starts in internationalen Prüfungen

2021 gibt es einige Neuerungen im Reglement. Nicht nur im nationalen Bereich, sondern auch für die internationalen Prüfungen gelten teilweise neue Regeln.

Dies betrifft vor allem den Bereich der StartberechtigungCCI S CCI L 2021.

Für noch mehr Sicherheit sorgt zudem ab 1. Juli 2021 eine Verschärfung des FEI-Qualifikationssystems für unkategorisierte beziehungsweise in niedrige FEI-Kategorien eingestufte Reiter. Unkategorisierte Reiter müssen beispielsweise für den Start in einer Drei-Sterne-Prüfung (CCI3*-L) vorab drei CCI3*-S oder alternativ ein CCI2*-L plus ein zwei CCI3*-S absolvieren. Achtung: Bereits ab Januar gelten auch für kurze und lange CCI2* neue Vorgaben: So reicht eine Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung Klasse A nicht mehr aus, vielmehr muss es mindestens Platzierung einer VA** in Verbindung mit einem Mindestergebnis in einer L-Vielseitigkeit sein, um eine Startberechtigung in einer Zwei-Sterne-Prüfung zu erhalten. Eine komplette Übersicht zum Thema Startberechtigung gibt es als Anlage auf der Seite www.pferd-aktuell.de/spitzensport/disziplinen/vielseitigkeit/internationale-vielseitigkeitspruefungen

Ab 2021 gilt laut FEI die Helmpflicht. Das Tragen eines korrekt angezogenen Helms ist auch in der Vielseitigkeit überall auf dem Turniergelände vorgeschrieben, wo auch immer geritten wird.

 

Text: fn-press

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